Dienstleistung
Die Leistung
Gerichtliche und außergerichtliche Vertretung in grundstücksrechtlichen Streitigkeiten
- Grundstücks- u. WEG-Kaufverträge: Überprüfung von Verträgen, Betreuung beim Kauf/Verkauf; Rückabwicklung, Regress, Makler
- Grundstücksrecht, zivilrechtlich: Grundbuch, Vermessungs- u. Wegerecht, Dienstbarkeiten, Teilungsversteigerung (bei Miteigentum), Zwangsversteigerung
- Grundstücksrecht, öffentlich-rechtlich: Kataster, Straßenrecht, Anliegergebühren, Baulast, Nutzungsänderungen, Enteignung
- Nachbarrecht, zivilrechtlich: Grenzstreitigkeiten, Emissionen, Konflikte nach dem Nachbarschaftsgesetz
- Nachbarrecht, öffentlich-rechtlich: Nachbarklagen, Untersagen, Abstand, Emissionen, u. a.
- DDR-Folgerecht/Grundstücksrecht-Ost: Vermögensgesetz, SchuldRanpassungs-, SachenRbereinigungsgesetz u. a.
gerichtliches Verfahren
Verfahren vor allen Amts- und Landgerichten, dem Kammergericht Berlin, dem OLG Brandenburg, sowie den Verwaltungsgerichten und dem OVG Berlin-Brandenburg
außergerichtliche Vertretung und Beratung im Grundstücksrecht
Wahrnehmung Ihrer Interessen gegenüber Dritten, schriftliche und mündliche Beratung, Überarbeitung von Verträgen, Gutachten, Recherchen, Entwurf von Verhandlungsstrategien, unterstützende Teilnahme an Verhandlungen und Verhandlungen mit Behörden.
Anwalt-vor -Ort-Service
Der Anwalt kommt zu Ihnen (wenn Sie es wünschen); innerhalb Berlins entstehen keine zusätzlichen Fahrkosten.
Anwalt -direkt - Ruf
Die Büro-Organisation als Telekanzlei gibt Ihnen die Möglichkeit, direkt mit dem Anwalt zu telefonieren: werktags von 9 -12 Uhr - auf Wunsch auch außerhalb dieser Zeit.
Tel. 030 - 69 51 82-31
Beratungsverträge
Benötigen Sie Beratung zu mehreren rechtlichen Fragen oder über einen längeren Zeitraum hinweg, so kann ein Beratungsvertrag mit Zeithonorar abgeschlossen werden. Nicht jede einzelne Beratung wird abgerechnet, sondern nur der anwaltliche Zeitaufwand (im 7 Min. Takt).
Erst - Beratung
Ist nur eine erste, summarische Prüfung der Rechtsangelegenheit gewünscht, so kann für diese Beratung ein Stundenhonorar vereinbart werden. Eine Erstberatung kostet ab 220 € netto.
Das Honorar
Durch eine eigene Honorar-AGB und der Vereinbarung von Festpreise bleiben die Kosten für Sie von Anfang an transparent und überschaubar.